Chippflicht für alle Hunde
Wie bereits in den Medien berichtet wurde, ist am 30.6.2008 die Chippflicht für Hunde in
Österreich in Kraft getreten.
Die gesetzliche Grundlage bildet das
bundeseinheitliche Tierschutzgesetz.
Im Detail bedeutet das, dass alle im Bundesgebiet gehaltene Hunde mittels eines
zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Hundehalters/der
Hundehalterin zu kennzeichnen sind. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip führen
ausschließlich Tierärzte durch.
Welpen sind spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten
Weitergabe zu kennzeichnen.
Prinzipiell ist jeder Halter verpflichtet,
sein gekennzeichnetes Tier binnen 1 Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu
melden.
Die Meldung bzw. Registrierung erfolgt, wie schon bisher in einer elektronischen
Datenbank. Nach neuer Gesetzeslage ist aber die Angabe zusätzlicher Daten erforderlich,
die bei bereits registrierten Tieren meist selbst mittels Passwort geändert bzw.
nachgetragen werden können.
Wir übernehmen gerne die Registrierung ihres Tieres für Sie. Üblicherweise erfolgt die
Erfassung der nötigen Daten im Rahmen des Chippens. Zusätzlich zu den Besitzerdaten
Name, Adresse, Telefonnummer(n), sind nun nach neuer Gesetzeslage auch Geburtsdatum,
Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, sowie Datum der Aufnahme der Tierhaltung
erforderlich.
Tierbezogene Daten sind neben Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum, nun auch Geburtsland,
die Kennzeichnungsnummer (Chipnummer), aber auch im Falle eines Hundes, an dessen
Körperteilen aus veterinärmedizinischen Gründen Eingriffe vorgenommen wurden, die
Angabe des Grundes, sowie des durchführenden Tierarztes und die letzte Tollwutimpfung
(Datum und Name des Impfstoffs).
Für Reisen ins Ausland und auch für die Wiedereinreise nach Österreich, gilt schon seit
längerem die Chippflicht für Hunde, aber auch Katzen und Frettchen. Außerdem muss ein
EU Heimtierpass mitgeführt werden. In diesem sind verpflichtend die Halter- und
Hundedaten, die Kennzeichnungsnummer und zumindest eine gültige Tollwutimpfung
einzutragen.
EU Heimtierpässe sind in der Kleintierpraxis Alkoven erhältlich und ersetzen
vollständig die bisher üblichen (gelben) Impfpässe. Nähere Informationen auch unter
SOMMERZEIT IST REISEZEIT TEIL 2.
Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.
Das Team der Kleintierpraxis Alkoven