Chippflicht für alle Hunde

Wie bereits in den Medien berichtet wurde, ist am 30.6.2008 die Chippflicht für Hunde in Österreich in Kraft getreten.

Die gesetzliche Grundlage bildet das bundeseinheitliche Tierschutzgesetz.

Im Detail bedeutet das, dass alle im Bundesgebiet gehaltene Hunde mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Hundehalters/der Hundehalterin zu kennzeichnen sind. Die Kennzeichnung mittels Mikrochip führen ausschließlich Tierärzte durch.

Welpen sind spätestens mit einem Alter von 3 Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe zu kennzeichnen.

Prinzipiell ist jeder Halter verpflichtet, sein gekennzeichnetes Tier binnen 1 Monats nach Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe zu melden.

Die Meldung bzw. Registrierung erfolgt, wie schon bisher in einer elektronischen Datenbank. Nach neuer Gesetzeslage ist aber die Angabe zusätzlicher Daten erforderlich, die bei bereits registrierten Tieren meist selbst mittels Passwort geändert bzw. nachgetragen werden können.

Wir übernehmen gerne die Registrierung ihres Tieres für Sie. Üblicherweise erfolgt die Erfassung der nötigen Daten im Rahmen des Chippens. Zusätzlich zu den Besitzerdaten Name, Adresse, Telefonnummer(n), sind nun nach neuer Gesetzeslage auch Geburtsdatum, Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises, sowie Datum der Aufnahme der Tierhaltung erforderlich.

Tierbezogene Daten sind neben Rasse, Geschlecht und Geburtsdatum, nun auch Geburtsland, die Kennzeichnungsnummer (Chipnummer), aber auch im Falle eines Hundes, an dessen Körperteilen aus veterinärmedizinischen Gründen Eingriffe vorgenommen wurden, die Angabe des Grundes, sowie des durchführenden Tierarztes und die letzte Tollwutimpfung (Datum und Name des Impfstoffs).

Für Reisen ins Ausland und auch für die Wiedereinreise nach Österreich, gilt schon seit längerem die Chippflicht für Hunde, aber auch Katzen und Frettchen. Außerdem muss ein EU – Heimtierpass mitgeführt werden. In diesem sind verpflichtend die Halter- und Hundedaten, die Kennzeichnungsnummer und zumindest eine gültige Tollwutimpfung einzutragen.

EU – Heimtierpässe sind in der Kleintierpraxis Alkoven erhältlich und ersetzen vollständig die bisher üblichen (gelben) Impfpässe. Nähere Informationen auch unter „SOMMERZEIT IST REISEZEIT TEIL 2“.

Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.

Das Team der Kleintierpraxis Alkoven